Am 01. Januar 2015 wurde der Mindestlohn in der BRD flächendeckend eingeführt. Nach Ansicht des Sachverständigenrates („Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“; den sog. „Wirtschaftsweisen“) sollten spätestens nach einem Jahr die negativen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft auch den hartnäckigsten Befürwortern erkennbar sein.
So behaupten die „Wirtschaftsweisen“ an einer Stelle ihres Gutachtens: „Im Fall des Mindestlohns bedeutet dies beispielsweise, dass die Arbeitsnachfrage bei Tätigkeiten mit geringer Produktivität sinkt: Damit werden Entlassungen wahrscheinlicher, Einstellungen unwahrscheinlicher, und die Beschäftigungsentwicklung wird gedämpft“ (SVR 2014, S. 292). „Allein die Ankündigung seiner Einführung – so der Rat – habe vermutlich bereits dazu beigetragen, „die Wachstumsperspektiven einzutrüben“ (SVR 2014, S. 8).
Die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (2014) fasste das Expertenwissen wie folgt zusammen: „Durch die Einführung eines Mindestlohns, egal in welcher Höhe, gehen all jene Jobs verloren, die sich nicht mehr lohnen. Und ein Job lohnt sich dann nicht, wenn wer Arbeit beauftragt, davon weniger hat, als er dem Arbeitenden zahlt. Damit steht auch fest: Je höher der Mindestlohn, desto größer der Jobverlust.“ Und weiter: „Experten gehen davon aus, dass ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro 570.000 bis 900.000 Arbeitsplätze gefährdet.“
Schon im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses meldete der „Focus-Star-Ökonom“ Hans-Werner-Sinn (bis März 2016 Präsident des ifo-Instituts), zu Wort und warnte vor den Folgen einer gesetzlich fixierten Lohnuntergrenze: „Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde nach unseren Schätzungen gut eine Million Arbeitsplätze vernichten“ (zitiert nach Focus-Online, 16.11.2013).“
Eingetroffen von diesen und anderen Warnungen vor dem gesetzlichen Mindestlohn ist ein Jahr nach seiner Einführung wenig. Die prognostizierten negativen Beschäftigungseffekte blieben aus; es ist im Gegenteil ein Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland zu verzeichnen. So weist ausgerechnet das Gastgewerbe einen Arbeitsplatzzuwachs von 6,5 Prozent zum Vorjahr 2014 auf, obwohl die Löhne um 5,6 Prozent anstiegen.
Gegen den Trend gesunken ist die Zahl der geringfügigen Arbeitsplätze, um 1,7 Prozent, was aber wohl keinen Arbeitsplatzverlust, sondern der Umwandlung vieler Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse widerspiegelt. Das erkennt auch das Institut der deutschen Wirtschaft (2015): „Offenbar sind auch Minijobs in reguläre Jobs umgewandelt worden.“
Die offensichtliche Fehlprognose wird vom Sachverständigenrat zwar erkannt, gleichzeitig warnt er vor voreiligen Schlussfolgerungen in Hinsicht auf den Mindestlohn: „Angesichts der günstigen Konjunktur ist es noch viel zu früh, um aus der guten Arbeitsmarktlage nach seiner Einführung darauf zu schließen, dass seine Wirkung unschädlich sei. Eine seriöse Bewertung der Stichhaltigkeit dieser Sorgen wird erst dann möglich sein, wenn sich die entsprechenden Anpassungen in der betrieblichen Praxis vollzogen haben“ (SVR 2015, S. 227).
Auch der „Focus-Star-Ökonom“ Hans-Werner Sinn verweist auf die günstige ökonomische Lage: Es sei einfach so, dass „Deutschland sich derzeit im Boom befindet und deshalb die Bremswirkungen des Mindestlohns nicht spürt“ (Sinn 2015). Allerdings hat sich die wirtschaftliche Lage 2015 gegenüber 2014 nicht groß geändert, der Boom gegenüber dem Vorjahr betrug 2015 prognostiziert gerade 1,7 Wachstum gegenüber 1,6 Prozent in 2014. Keine große Veränderung!
Die Behauptung der liberalen „Wirtschaftsweisen“, dass Mindestlöhne und Mindestlohnerhöhungen zu Arbeitsplatzverlusten in großer Zahl führen, ist empirisch nicht nachweisbar und theoretisch nicht haltbar – was die Anhänger dieser Ausrichtung aber wohl nicht stört. Richtig indes, das Unternehmen und Branchen, die im größeren Umfang Geringverdiener beschäftigen, von den Auswirkungen des Mindestlohnes stärker betroffen sind. Vor allem Anbieter von extrem billigen Dienstleistungen können zu den Verlieren gehören, ebenso wettbewerbsschwache Unternehmen, deren Existenz auf Niedrigstlöhnen aufbaut.
Fraglich in dem Zusammenhang ist zudem, inwieweit der Staat produktivitätsschwache profitorientierte Unternehmen weiterhin unterstützen soll, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht überleben können. Wenn Konsumenten von Niedriglohnleistungen nicht bereit sind, Leistungen ohne Lohnsubvention (Aufstockung der Niedrigstlöhne über staatliche Zuschüsse) zum Mindestlohn einzukaufen, müssen sie auf diese Leistungen verzichten.
Jedoch: Zum Schutz der Anbieter aus dem Niedriglohnsektor werden Forderungen laut nach weiteren Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für weitere Branchen, Unternehmen und Personengruppen zusätzlich zu den schon Bestehenden wie Langzeitarbeitslosen, Praktikanten oder Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft.
Hierzu zählen auch die Versuche, die Zuwanderung von Flüchtlingen für die Ausweitung weiterer Ausnahmereglungen zu benutzen. Auch einer Erhöhung des Mindestlohnes, die dringend erforderlich ist, wird mit Verweis auf die hohen Flüchtlingszahlen widersprochen, da diese sonst nicht schnell genug in den Arbeitskraftmarkt integriert werden könnten. Unter dem Vorwand der Integrationserleichterung werden Arbeitslose, Geringverdiener und Zuwanderer gegeneinander aufgehetzt und es wird "soziale Brandstiftung" (Sahra Wagenknecht) betrieben.
Ist seit Einführung des Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro also alles gut? Sicher nicht. Es existieren zu viele Ausnahmereglungen, fehlt an Kontrolle der Unternehmen wegen fehlendem Personal. Zudem: Die heutige Mindestlohnhöhe führt nach 45 Jahren Vollzeitarbeit zu einer Rente unterhalb der (zu niedrigen) Grundsicherung im Alter – nach heutiger Gesetzeslage. Selbst eine von der Linken geforderte Erhöhung auf 11,50 € führt zu Altersarmut, sichert die Reproduktion der Ware Arbeitskraft nur bei Beschäftigung beider Elternteile und erlaubt im Alter kein Leben in Würde –mit eine der Auswirkungen der rot-grünen Agenda 2010-Politik.
Im Februar 2016, Manfred Gornik
Literatur:
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2014): Der Mindestlohn kostet keine Arbeitsplätze – und 7 weitere Mythen, 24. Juni
Institut der deutschen Wirtschaft (2015): Ein Jahr Mindestlohn – Es bleiben Fragen, Köln;
Sinn, Hans-Werner (2015): Ohne Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit, in: Wirtschaftswoche, 14. September
SVR (2013): Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2013/2014, Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik, Paderborn
SVR (2014): Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 14/15, Mehr Vertrauen in Marktprozesse, Paderborn
SVR (2015): Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 15/16, Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt, Paderborn
Kommentar schreiben
GRLpGpAG (Sonntag, 16 Oktober 2022 22:31)
1
GRLpGpAG (Sonntag, 16 Oktober 2022 22:32)
1
GRLpGpAG (Sonntag, 16 Oktober 2022 22:32)
1