CETA aus gewerkschaftlicher Sicht

Nach letzten Planungen der EU-Kommission soll das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada am 27. Oktober 2016 unterzeichnet werden. Noch vor den Abstimmungen in den nationalen Parlamenten will die EU-Kommission somit das umstrittene Abkommen in Kraft setzen; ein Rückgängig erklären im Nachhinein wird schwer möglich sein. Schon am 23. September 2016 wird wahrscheinlich der EU-Ministerrat zustimmen.

 

Als einzige DGB-Gewerkschaft nimmt die IG BCE eine positive Grundhaltung zu CETA ein: „Die Gewerkschaften sollten nicht den Kompass verlieren. Deutschland braucht einen erfolgreichen und fairen Welthandel. Millionen Beschäftigte haben einen guten Arbeitsplatz in exportorientierten Unternehmen. Nach Berechnungen der EU-Kommission würde sich das jährliche Bruttoinlandsprodukt der EU um rund 12 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen, wenn CETA kommt.“ (zum Artikel >)

 

 

Kritikpunkte an CETA - nicht vollständig

 

In welchen Punkten verlieren die DGB-Gewerkschaften (minus IG BCE), kanadische Gewerkschaften und gewerkschafts nahstehende Wissenschaftler den „Kompass“?

 

Die öffentliche Daseinsvorsorge wird weiter liberalisiert. Es bleibt bei der sogenannten „Negativliste“ im Vertragswerk. Folge einer Negativliste ist, das alles, was nicht auf der Liste aufgeführt ist, in Zukunft liberalisiert werden kann, Ausnahmen müssen gerechtfertigt und von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden.

 

Auch nach der Nachverhandlung bleibt es bei der kritisierten Paralleljustiz. Scheinbar handelt es sich beim Investitionsschutz für Unternehmen gegenüber staatlicher Regulierung der Märkte bei EU und Kanada um Nichtrechtsstaaten, die der unabhängigen Rechtsprechung entzogen sind.

 

Im Vertragswerk finden sich weiterhin unklare Rechtsbegriffe. Was bedeutet der Begriff “gerechte Behandlung“ im Zusammenhang mit dem Schutzbedürfnis ausländischer Investoren? Interessant für Unternehmen ist auch der Begriff „indirekte

 


 

Enteignung“. Nach Ratifizierung von CETA können künftige Regulierungen sachlich und dem Tatbestand nach  als „indirekte Enteignung“ gelten, was dann zu Schadensersatzforderungen führen wird.

 

Über neue Gesetze, die in den Rahmen des CETA-Abkommens fallen, soll eine unabhängige „Regulierungskooperation“ urteilen und mitgestalten können, und somit dem EU-Parlament und auch den jeweiligen nationalen Parlamenten die letztliche Entscheidungsfreiheit entziehen. Ebenfalls über „unklare Rechtsbegriffe“  kann in dem Gremium rechtsverbindlich entschieden werden.

 

Im Vertragstext verpflichten sich beide Vertragsparteien internationale Mindestnormen, auch bei den Arbeitsnormen, einzuhalten. Das bedeutet jedoch nicht, das Arbeitnehmerrechte, Sozial – oder Umweltstandards fest verankert sind oder einseitig ausgebaut werden dürfen. Auch fehlen Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtanwendung internationaler Mindestnormen, die weit unter dem liegen, was sich die deutsche Arbeiterbewegung in harten Auseinandersetzungen mit dem Kapital erkämpft hat.



 

Ja, Nein, Enthalten oder  doch ein zögerliches Vielleicht, Versehen mit einem möglichen Aber

 

Dem ausgehandelten Vertrag können die Gewerkschaften mit seinem jetzigen Inhalt nicht zustimmen, hieran ändert auch der CETA-Antrag von Sigmar Gabriel vor dem SPD-Parteikonvent nichts. Das von SPD-Präsidium und SPD-Vorstand verabschiedete achtseitige Papier sieht vor, das der EU-Ministerrat dem Freihandelsvertrag zwischen der EU und Kanada ohne Änderungen am eigentlichen Vertragstext zustimmen kann.

 

Zwar bekräftigt die SPD-Parteiführung Kritikpunkte wie die Kompetenz des geplanten Investitionsschutzgerichts oder den nicht ausreichenden Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge, will diese Probleme jedoch nicht durch Änderung des Vertrages erreichen, sondern durch  „Klarstellungen und Präzisierungen etwa in Form von ergänzenden Erklärungen zwischen den Vertragsparteien …“.

 

Die Zusatzvereinbarungen könnten im Rahmen der Beratungen des EU-Parlaments stattfinden, unter der Voraussetzung, der EU-Rat hat dem Vertrag zugestimmt - auch die kanadische Regierung muss erneuten Nachverhandlungen zustimmen. Damit der EU-Ministerrat den Weg für die weitere Beratung im EU-Parlament freimacht, muss Deutschland dem Vertrag zuvor zustimmen. Voraussetzung nach Gabriel sei, dass der Investitionsschutz nicht in Kraft tritt, bevor die nationalen Parlamente entscheiden. Ansonsten könne CETA Anwendung finden.

 

 

Anmerkung zu einer großen Zahl

 

Eine Anmerkung zu dem um 12.000.000.000,00 Euro erhöhtem Bruttoinlandsprodukt in der EU: Das Bruttoinlandsprodukt für die Bundesrepublik Deutschland betrug 2015 gerundet 3.025.900.000.000,00 Euro. Jeder muss selbst entscheiden, ob die 12 Mrd. € mehr den Verlust an demokratischen Möglichkeiten wert ist. Nach Ratifizierung des Vertrages ist dieser zwar von der EU als Ganzes kündbar, allerdings bleiben die Vertragsinhalte noch 20 Jahre nach Vertragskündigung gültig; das gilt auch für vorläufig in Kraft gesetzte Teile des Gesamtvertrages - also gut 98 Prozent.

 

Um nicht missverstanden zu werden, der Beitrag richtet sich nicht gegen vertragliche  Vereinbarungen zur Regulierung des Welthandels. Im Gegenteil benötigt der global entfesselte Kapitalismus als Minimum Regulierungen zum Schutz der Menschen. Multilaterale Abkommen hingegen, die den Abstand zwischen Nord und Süd, reichen und armen Staaten weiter vergrößern, die demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten einschränken, die kapitalistische Produktionsweise weiter deregulieren, sind aus gewerkschaftlicher Sicht abzulehnen und zu bekämpfen

 

Ach ja: Wer hat's erfunden? Das erste International Investment Agreement neuerer Art wurde am 25. November 1959 zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland und der ab 1956 Islamischen Republik Pakistan abgeschlossen -  also weder von den USA noch den erfindungsfreudigen Schweizern.

 

Manfred Gornik, September 2016.

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UMFASSENDES WIRTSCHAFTS - UND HANDELSABKOMMEN (CETA) ZWISCHEN KANADA EINERSEITS UND DER EUROPÄISCHEN UNION UND IHREN MITGLIEDSTAATEN
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Kommentare: 2
  • #1

    Wilfried Last (Dienstag, 01 November 2016 11:49)

    Hallo Manfred: Das CETA Abkommen ist Unterzeichnet .
    Ich bin Froh das du nicht nur die negativen sondern auch die positiven Seiten beschrieben haßt.
    Schönen Gruss Wilfried.

  • #2

    GRLpGpAG (Sonntag, 16 Oktober 2022 22:32)

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